Teilrevision «Industriezone», Laufenburg

An der Werkstrasse im Industriegebiet der Stadt Laufenburg liegt das ehemalige Hauptgebäude der Swissgrid. Südlich der Werkstrasse soll ein Technologiezentrum (TZL) entstehen, welches einen Batteriespeicher in bisher nicht bekannter Grössenordnung in Kombination mit einem leistungsstarken Rechenzentrum für künstliche Intelligenz umfasst. Der Batteriespeicher soll einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten, welche mit der Zunahme an erneuerbaren Energien und der vermehrten Nutzung von elektrifizierten Geräten wie Wärmepumpen oder Elektrofahrzeugen täglich zunimmt.

Das weltweit einzigarte Projekt stellt besondere Anforderungen an den Standort, welche auf der Industrieparzelle in Laufenburg erfüllt werden können. Für die Stadt Laufenburg ergibt sich mit dem Projekt eine einzigartige Chance, dem «Stern von Laufenburg», einer zentralen Schaltanlage im europäischen Stromnetz, wieder seine ursprüngliche wirtschaftliche Bedeutung zu verleihen. Gleichzeitig soll die Abwärme des Rechenzentrums künftig den gesamten Ortsteil Laufenburg mit Wärmeenergie versorgen.

Um einen rentablen Betrieb zu ermöglichen und damit die Umsetzbarkeit des national bedeutenden Projekts zu gewährleisten, ist eine Firsthöhe von 30 Metern notwendig. In der Industriezone von Laufenburg war bisher jedoch nur eine Firsthöhe von 20 Metern zulässig. Im Planungsperimeter in der Industriezone wurde daher die zulässige Firsthöhe auf 30 Meter erhöht. Dafür war eine Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung sowie des Bauzonenplans (Bereinigung der Abgrenzung der Industriezone) erforderlich. Obwohl die Stadt Laufenburg zurzeit ihre Nutzungsplanung einer Gesamtrevision unterzieht, konnte diese Anpassung aufgrund der Unsicherheiten im Verfahren der Gesamtrevision sowie der Dringlichkeit des Projekts in einer Teilrevision vorgezogen werden. Koch + Partner hat die Teilrevision entworfen und im Verfahren begleitet.

Die Gemeindeversammlung vom 22. November 2024 hat die «Teilrevision Industriezone» gutgeheissen. Die Planungsvorlage wurde vom Regierungsrat am 30. April 2025 genehmigt und ist somit in Rechtskraft erwachsen. Der Bau soll so zügig wie möglich vorangetrieben werden, Aushubarbeiten sind bereits in Gang. Koch + Partner unterstützt zurzeit den Projektfortschritt mit verschiedenen Leistungen aus der Geomatik und dem Bauingenieurswesen und leistest damit einen massgebenden Beitrag zur Umsetzung dieses zukunftsträchtigen Projekts.